Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich abschliessend zum Verfahren zu äussern. Mit Schreiben vom 17. August 2023 teilte die Beschwerdegegnerin mit, in Bestätigung ihrer Ausführungen und Anträge in der Beschwerdeantwort vom 29. Januar 2021 verzichte sie auf weitere Bemerkungen. In ihren Schlussbemerkungen vom 21. August 2023 bestreiten die Beschwerdeführenden die Ausführungen des BAZL und des AUE. Zudem beantragen sie, das AUE habe die angeblichen Grundlagen der Hersteller für die Antennendiagramme zu den Akten zu geben, um diese für sie einsehbar zu machen.