7. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 forderte das Rechtsamt das AUE und das BAZL auf, zu den neuen Vorbringen der Beschwerdeführenden in ihren Stellungnahmen vom 28. Juni 2023, namentlich zur Einhaltung des Anlagegrenzwertes und zur Flugsicherheit, Stellung zu nehmen. Das AUE äusserte sich in seiner Stellungnahme vom 26. Juli 2023 zu den Kritikpunkten der Beschwerdeführenden betreffend Immissionsschutz und das BAZL in seiner Stellungnahme vom 27. Juli 2023 zu den Kritikpunkten betreffend Flugsicherheit. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich abschliessend zum Verfahren zu äussern.