Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 teilte das AUE mit, dass die zusätzliche Berechnung im neuen Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) korrekt sei. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental reichte dem Rechtsamt mit Schreiben vom 3. Mai 2023 eine Fotodokumentation ein. Mit Schreiben vom 23. Mai 2023 teilte das BAZL mit, dass es dem Vorhaben ohne Auflagen zustimme. Danach erhielten die Verfahrensbeteiligten mit Instruktionsverfügung vom 26. Mai 2023 Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 30. Mai 2023 und die Beschwerdeführenden mit drei separaten, inhaltsgleichen Ein-