anlage einer luftfahrtspezifischen Prüfung unterzogen werden müsse oder nicht. Weiter ersuchte des Rechtsamt das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental um Zustellung von Fotos der örtlichen Verhältnisse. Schliesslich forderte das Rechtsamt das AUE auf, zum revidierten Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) Stellung zu nehmen. Mit Verfügung vom 25. April 2023 setzte das Rechtsamt dem BAZL auf dessen Ersuchen hin eine Frist zur Durchführung einer luftfahrtspezifischen Prüfung. Mit Schreiben vom 1. Mai 2023 teilte das AUE mit, dass die zusätzliche Berechnung im neuen Standortdatenblatt vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) korrekt sei.