6. Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden. In der Folge hob das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 12. April 2023 die Sistierung des Verfahrens auf und führte dieses weiter. Mit gleicher Verfügung forderte es das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf, zur Frage Stellung zu nehmen, ob der Neubau der Mobilfunk- 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).