Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2021 zum Schluss, dass sich für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung aus den Beschwerderügen keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung seines Fachberichts vom 28. Juli 2020 erfordern würden. Die Gemeinde Reichenbach reichte mit Eingabe vom 2. Februar 2021 die gestempelten Pläne ein und verweist, ohne einen formellen Antrag zu stellen, auf ihre ablehnende Stellungnahme im Amtsbericht vom 2. Juli 2020. Sie weist zudem darauf hin, dass in der Bevölkerung eine grosse Verunsicherung bezüglich der neuen 5G-Technologie, insbesondere bezüglich der Sicherheit und der Langzeitfolgen der 5G-Strahlung, bestehe.