Schliesslich beantragt die Beschwerdegegnerin auch die Abweisung der übrigen Anträge. Zusammen mit der Beschwerdeantwort reichte die Beschwerdegegnerin ein neues Standortdatenblatt mit Datum vom 22. Januar 2021 (Revision: 1.8) ein. Dieses beinhaltete neu eine zusätzliche Berechnung der Immissionsfeldstärke im Obergeschoss des Hangars. Die beantragte Antennenkonfiguration blieb unverändert. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2021 zum Schluss, dass sich für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung aus den Beschwerderügen keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung seines Fachberichts vom 28. Juli 2020 erfordern würden.