Ohne einen förmlichen Antrag zu stellen, verzichtete es auf eine ausführliche Stellungnahme und verwies auf die Begründung im angefochtenen Gesamtentscheid. In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 hält das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental ergänzend fest, dass die Räume im Obergeschoss des Hangars (M.________strasse 11a) gemäss seinen Abklärungen keine OMEN darstellen würden. Das AGR verweist in seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2021 auf seine Verfügung vom 4. August 2020 und beantragt, die Beschwerden seien abzuweisen.