4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte die drei Beschwerden in einem Verfahren. Es führte den Schriftenwechsel durch, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und gab dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 reichte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Vorakten ein. Ohne einen förmlichen Antrag zu stellen, verzichtete es auf eine ausführliche Stellungnahme und verwies auf die Begründung im angefochtenen Gesamtentscheid.