Sie rügen auch eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und machen geltend, dass adaptive Antennen dem Gesundheitsschutz widersprechen würden. Sie sind ferner der Ansicht, dass das Vorhaben einer Gesamtplanung bedürfe und stellen die Standortgebundenheit des Vorhabens in Frage. Weiter kritisieren die Beschwerdeführenden die Unterschreitung des Waldabstandes und befürchten negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Schliesslich thematisieren sie die Wertverminderung von Liegenschaften, die fehlende Haftpflicht und eine fehlerhafte Interessenabwägung.