1. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 18. Dezember 2020 sei aufzuheben (u.a. wegen nachweislich falscher Angaben des Baugesuchstellers). 2. Das Baugesuch sei abzuweisen. 3. Das Baugesuch sei zur Vervollständigung der Baugesuchsakten zurückzuweisen. 4. Die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV sei festzustellen.