Mit Gesamtentscheid vom 18. Dezember 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen in Waldesnähe. Gleichzeitig wies das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersim- mental den Sistierungsantrag ab. 3. Gegen den Gesamtentscheid vom 18. Dezember 2020 reichten die Beschwerdeführerin 1, die Beschwerdeführenden 2 bis 67 und der Beschwerdeführer 68 in separaten Eingaben vom 14. Januar 2021 drei nahezu identische Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge: