Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 28. Juli 2020 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte mit Verfügung vom 4. August 2020 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Mit Gesamtentscheid vom 18. Dezember 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen in Waldesnähe.