1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 15. Juni 2021 und die Verfügung des AGR vom 10. März 2021 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung