3. Spritzbeton-Nagelwand und damit im Zusammenhang stehende Aufforstung a) Obwohl die Beschwerdeführer selber ein nachträgliches Baugesuch eingereicht haben, bringen sie in der Beschwerde vor, sie seien davon ausgegangen, dass für die als Notmassnahme erstellte Spritzbeton-Nagelwand keine Baubewilligung benötigt werde.