In Anbetracht der geringen Anforderungen an Laieneingaben vermögen die Beschwerdeführer die Anforderungen an Art. 32 Abs. 2 VRPG knapp zu erfüllen. Mit ihrem Anliegen, dass sich die BVD als unabhängige Instanz «ein Bild des Sachverhaltes und der Verhältnismässigkeit dieses Beschlusses» macht, stellen sie sinngemäss die Verhältnismässigkeit der verfügten Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in Frage. Mit dem Einwand, sie hätten geglaubt,