Sie hätten in einer Notmassnahme versucht ihr Hab und Gut zu schützen, im Glauben, dass für diese Aktion keine Bewilligung benötigt werde. Von allen Fachstellen werde die Gefahr des Hangrutsches anerkennt. Man beharre aber auf den 48 m2 Waldboden, welche zur Wiederherstellung der Blocksteinmauer gerodet worden seien. Sie hätten sich für den Weg der Beschwerde entschieden, damit sich die BVD als unabhängige Instanz ein Bild des Sachverhaltes und der Verhältnismässigkeit dieses Beschlusses machen könne.