24. August 2021 gehe das Rechtsamt daher davon aus, dass dem so sei und die Beschwerdeführer mit ihrem Schreiben keine Sistierung des Beschwerdeverfahrens beantragt hätten. Innert Frist ging keine Eingabe der Beschwerdeführer ein. Mit Verfügung vom 13. September 2021 stellte das Rechtsamt die eingegangenen Stellungnahmen zu und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme. Es gingen keine weiteren Stellungnahmen ein. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen