3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe von 27. Juli 2021 verzichtet das Regierungsstatthalteramt auf eine Stellungnahme und verweist auf die Vorakten und den angefochtenen Entscheid. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 12. August 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde stellt mit Eingabe vom 19. August 2021 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.