2. Gegen diesen Entscheid vom 15. Juni 2021 reichten die Beschwerdeführer am 14. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Dabei bringen sie vor, sie hätten sich für den Weg der Beschwerde entschieden, damit sich die BVD als unabhängige Instanz ein Bild des Sachverhaltes und der Verhältnismässigkeit dieses Beschlusses machen könne.