1.3.6 Der Forstdienst ist im Sommer 2024 und bis spätestens 30. September 2024 zu einer Abnahme einzuladen. Der Forstdienst wird anschliessend zu Handen der Baupolizeibehörde der Gemeinde Adelboden eine Vollzugsmeldung verfassen, sofern die Massnahmen korrekt ausgeführt und die Ersatzaufforstung als gesichert beurteilt werden kann. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). 2/10 BVD 110/2021/118