1.3.4 Die Aufforstungsfläche ist mit einem stabilen und beständigen Holzzaun gegenüber der Parkplatzfläche abzuzäunen. Die Abzäunung hat bis spätestens innert 3 Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheides zu erfolgen. 1.3.5 Innerhalb und in unmittelbarer Umgebung der Aufforstungsfläche müssen invasive Neophyten bis zur erfolgenden Abnahme bekämpft werden. Die aufzuforstende Fläche ist regelmässig (mindestens zweimal jährlich) zu kontrollieren.