1.3 Die Gesuchsteller haben auf ihre Kosten den rechtmässigen Zustand wie folgt wiederherzustellen: 1.3.1 Bis spätestens innert 3 Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheides ist die ohne Baubewilligung quer zum K.________weg erstellte Blocksteinmauer im nördlichen Bereich des Platzes zurückzubauen und das ursprüngliche Terrain wiederherzustellen. Soweit die Blocksteinmauer unter das wiederherzustellende ursprüngliche Terrain zu liegen kommt, kann dieses belassen werden.