Die Beschwerdeführer reichten am 16. November 2020 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Sicherung und den Ersatz der Blocksteinmauer durch eine Spritzbeton- Nagelwand zur Hangsicherung, die Vergrösserung des bestehenden Umschlag- und Abstellplatzes für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie die Waldrodung und Ersatzaufforstung auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Vorhaben gingen keine Einsprachen ein. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR vom 10. März 2021, worin dieses das Vorhaben weder unter dem Titel der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG1 noch unter den Ausnahmetatbeständen nach Art.