1. Am 18. Mai 2020 wurde von Vertretern der Gemeinde und der Waldabteilung Alpen des Kantons eine illegale Rodung auf der damaligen Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. H.________ (heute Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. I.________) im Eigentum der Beschwerdeführer festgestellt. Ohne Vorliegen einer Baubewilligung wurde ein bestehender Abstellplatz bergseitig mittels Neubaus einer Spritzbeton-Nagelwand zu Lasten von Waldareal vergrössert.