f) Auf die übrigen materiellen Rügen des Beschwerdeführers kann mangels Legitimation nicht eingetreten werden. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde abzuweisen ist, soweit darauf eingetreten werden kann. 11 VGE 22730/22750 vom 31. August 2006 E. 2; BGer 1A.115/2005 vom 9. August 2005 12 VGE 100.2014.33U vom 23. September 2014 4/6 BVD 110/2021/117 3. Kosten