__ bzw. einen persönlichen und unmittelbaren konkreten Nachteil geltend. Er bringt nur in genereller Weise vor, er sei in der Gemeinde Uetendorf Steuerzahler und somit vom Bauvorhaben betroffen, welches seiner Ansicht nach hohe Kosten verursachen werde. Mit diesen Vorbringen macht der Beschwerdeführer keinen persönlichen Nachteil geltend. Es ist zwar nachvollziehbar, dass er als Steuerzahler Bauprojekten kritisch entgegensteht, welche seiner Ansicht nach zu hohen Ausgaben führen und schlussendlich durch die Steuerzahler der Gemeinde getragen werden müssen. Die Eigenschaft des Steuerzahlers vermag jedoch gerade keine besondere Betroffenheit zu begründen;