1/6 BVD 110/2021/117 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Regierungsstatthalter von Thun beantragt mit Schreiben vom 19. Juli 2021 das Nichteintreten auf die Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin ersucht mit Beschwerdeantwort vom 5. August 2021 um Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.