I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Januar 2021 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für die Sanierung des Hallenbads inkl. Garderoben und Haustechnik auf Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN H). Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 14. Juni 2021 trat der Regierungsstatthalter von Thun nicht auf die Einsprache ein und erteilte die Baubewilligung.