Eine Ausnahme nach Art. 81 Abs. 1 SG scheitert damit bereits an den fehlenden besonderen Verhältnissen. Fraglich, aber bei diesem Ergebnis letztlich offen bleiben kann, ob mit der gewählten Lösung die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und damit der Gewährung einer Ausnahme nicht auch zusätzlich öffentliche Interessen entgegenstehen. Da die drei geplanten Parkplätze direkt in den K.________weg münden, muss beim Rückwärtsfahren auf der öffentlichen Strasse manövriert werden, was in diesem eher dicht überbauten Gebiet mit zahlreichen Wohnhäusern oberhalb der Bauparzelle, die über diesen Weg erschlossen sind, nicht unproblematisch ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch Art.