b) Die Beschwerdeführenden rügen, durch die Gewährung der Ausnahme würden öffentliche Interessen verletzt. Aufgrund der grossen Anzahl von Anwohnenden weise der K.________weg insbesondere zu Pendlerzeiten sehr wohl ein dichtes Verkehrsaufkommen auf. Es seien zudem neben Autofahrenden auch Kinder und Radfahrende zu erwarten, auf welche besonders Rücksicht zu nehmen sei. Insbesondere die Anwohnenden oberhalb des Bauvorhabens seien durch das auf den öffentlichen Verkehrsraum verlagerte Manövrieren konkret gefährdet, zumal auch noch das in jenem Bereich bestehende Trottoir rückwärts überfahren werden müsse. Auch Ortsunkundige würden den K.________weg befahren.