parkieren als Vorgabe für die spätere Nutzung der Parkfelder übernommen. Die Vorinstanz erteilte die Ausnahmebewilligung auf Zusehen hin und mit der Auflage, dass zwecks Einhaltung der Sichtweiten nur rückwärts einparkiert werden darf. Dabei führte sie aus, die erforderlichen Parkplätze unter Einhaltung des Strassenabstands stünden im Konflikt mit der haushälterischen Nutzung des Bodens. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit hielt sie fest, der K.________weg sei eine steile Sackgasse, die der Erschliessung eines reinen Wohnquartiers diene und auf der ohnehin vorsichtig gefahren werden müsse. Das Verkehrsaufkommen sei gering und werde vorwiegend durch Ortskundige verursacht.