a) Das Bauvorhaben sieht drei Parkplätze entlang des K.________wegs vor, welche unbestrittenermassen innerhalb der Strassenbaulinie zu liegen kommen (vgl. bewilligter Situationsplan). Die Beschwerdegegnerin reichte daher ein Ausnahmegesuch vom 25. Juni 2020 für die Unterschreitung des Strassenabstands ein.13 Darin führt sie aus, eine Einstellhalle sei aufgrund der topographischen Situation sowie aus Überlegungen zur Nachhaltigkeit und zum optischen Erscheinungsbild der Einfahrt verworfen worden. Die erforderlichen Sichtbermen könnten bei Rückwärtsparkierung eingehalten werden, entsprechend werde das Rückwärts-ein- 13 Vorakten pag. 50 ff.