kann, dem Sinn und Zweck widerspricht und damit rechtlich nicht haltbar ist, zeigt sich im vorliegenden Fall. Der geplante Neubau weist eine Länge von 22.91 m und eine Breite von 8.73 m. Die besonnte Längsseite ist vorliegend unstrittigerweise die Südwestfassade. Die primären Wohnund Aufenthaltsbereiche der drei Reiheneinfamilienhäuser sind hier klar auf diese Längsseite südwestseitig ausgerichtet, wo zahlreiche grössere Fenster vorgesehen sind und zudem die Loggias und Dachterrassen geplant sind.