Diesbezüglich führt die Stadt Thun in der Stellungnahme vom 19. Oktober 202011 aus, im vorliegenden Fall werde der grosse Grenzabstand in südöstlicher Richtung an der Schmalseite des Gebäudes angeordnet. Gemäss Baureglement der Stadt dürfe der grosse Grenzabstand nicht im Norden liegen. Die Anordnung des grossen Grenzabstands an der Schmalseite eines Gebäudes werde nicht ausgeschlossen.