d) Gestützt auf diese Ausführungen lässt sich zwar festhalten, dass auch der grosse Grenzabstand durch den massgebenden Strassenabstand ersetzt wird, sofern die dafür massgebende Gebäudeseite an eine Strassenparzelle grenzt. Eine andere Frage aber ist, wo der grosse Grenzabstand zu messen ist. Diese Frage hat nichts mit den vorangehenden Ausführungen zum massgebenden Abstand bei angrenzender Strassenparzelle zu tun. Diesbezüglich führt die Stadt Thun in der Stellungnahme vom 19. Oktober 202011 aus, im vorliegenden Fall werde der grosse Grenzabstand in südöstlicher Richtung an der Schmalseite des Gebäudes angeordnet.