4. Mit Verfügung vom 27. August 2021 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden gestützt auf deren Antrag das Bauvoranfragedossier bvor 7/2020 zur Einsichtnahme zu. Mit Eingabe vom 10. September 2021 nahmen die Beschwerdeführenden nochmals Stellung. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 15. September 2021 nochmals Gelegenheit, innert Frist eine allfällige Stellungnahme einzureichen. Es gingen keine weiteren Eingaben ein. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen