3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Regierungsstatthalter von Thun beantragt mit Eingabe vom 19. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Stadt Thun reichte mit Schreiben vom 9. August 2021 die Originalpläne ein, ohne sich inhaltlich zur Beschwerde zu äussern oder Anträge zu stellen. Von der Beschwerdegegnerin ging innert Frist keine Beschwerdeantwort ein.