1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. Juli 2020 / 11. August 2020 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Neubau von drei Reiheneinfamilienhäusern und den Teilabbruch eines leerstehenden Wasserreservoirs auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 26. November 2020 reichte die Beschwerdegegnerin angepasste Pläne ein, welche den Einsprechenden mit verfahrensleitender Verfügung vom 9.