1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag der Gemeinde Jaberg vom 14. Juni 2021 wird aufgehoben und im Sinne der Erwägungen zur neuen Entscheidung an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Jaberg hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 3862.50 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung