Der angefochtene Bauentscheid ist deshalb infolge der Befangenheit des beigezogenen Sachverständigen, Herr B.________, aufzuheben und die Sache ist zur Neubeurteilung die Vorinstanz zurückzuweisen. f) Nach dem Erwogenen muss die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren für den geplanten Antennenaustausch wieder aufnehmen. Sie hat über das hängige Baugesuch ohne Berücksichtigung der Beurteilung von B.________ zu entscheiden. Bestehen gegen ein Vorhaben Bedenken oder Einwände bezüglich Einhaltung von Umweltvorschriften, wozu auch die NISV 22 Vgl. exemplarisch https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2019/07/3294-Bueren-an-der-Aare-Flyer-