Instruktionsverfügung vom 24. September 2021 Gelegenheit, sich zur Frage zu äussern, ob der angefochtene Bauentscheid der Gemeinde Jaberg allenfalls unter Verletzung der Ausstandspflicht zustande gekommen ist. Im Schreiben vom 1. November 2021 hielt die Gemeinde fest, die Ausstandspflicht sei durch den von ihr beigezogene Fachexperte im Bereich Mobilfunk in «keinster Weise» verletzt worden. Die übrigen Verfahrensbeteiligten äusserten sich nicht zur Frage der Ausstandspflicht. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen