6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und zog die Archivakten des Beschwerdeverfahrens BVD 120/2020/36 bei. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. Juli 2021 teilte das Rechtsamt der BVD den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts bezüglich der rechtlichen Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G Funkdienste vorliege. Mit gleicher Verfügung erhielten die Einsprechenden die Möglichkeit, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Von dieser Möglichkeit machten zwölf Einsprechende Gebrauch.