4. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 25. Januar 2021 beurteilte das AUE das Vorhaben positiv. Mit Verfügung vom 15. Februar 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für das Vorhaben die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG2. Mit Bauentscheid vom 14. Juni 2021 erteilte die Gemeinde dem Antennenaustausch den Bauabschlag. 5. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin am 14. Juli 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: