3. Die Gemeinde führte in der Folge für den strittigen Antennenaustausch, für den die Beschwerdeführerin am 22. Juni 2020 ein Baugesuch einreichte, ein ordentlichen Baubewilligungsverfahren durch. Gegen das Vorhaben gingen mehrere Einsprachen ein. Nebst anderen meldete auch der Gemeinderat Jaberg mit Eingabe vom 8. Februar 2021 vorsorglich Lastenausgleich und Rechtsverwahrung an. In der gleichen Eingabe hielt der Gemeinderat fest, dass «aus all diesen erwähnten Gründen das Baugesuch abzuweisen sei».