Sie erwog unter anderem, der Antennentausch mit gleichzeitiger Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage mit dem neuen Mobilfunkdienst 5G in der Landwirtschaftszone stelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine baubewilligungspflichtige Änderung dar. Aus diesen Grund müsse für den Antennenaustausch und die Umrüstung auf den neuen Mobilfunkdienst 5G ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Der Entscheid der BVD ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.