Mit Verfügung vom 25. Juni 2020 ordnete die Gemeinde am Standort der Mobilfunkanlage die umgehende Abschaltung des Mobilfunkdienstes 5G in Sinne eines vorsorglichen Benützungsverbotes an. Gegen diese Verfügung führte die Beschwerdeführerin bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde. Die BVD wies die Beschwerde mit Entscheid vom 9. September 2020 ab und bestätigte das vorsorgliche Benützungsverbot.1 Sie erwog unter anderem, der Antennentausch mit gleichzeitiger Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage mit dem neuen Mobilfunkdienst 5G in der Landwirtschaftszone stelle nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine baubewilligungspflichtige Änderung dar.