Mit Schreiben vom 30. April 2020 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, sie habe festgestellt, dass für die neuen Sendeantennen keine rechtsgültige Bau- und Betriebsbewilligung vorliege. Die Beschwerdeführerin erklärte der Gemeinde daraufhin, das AUE habe den Antennentausch als Bagatelländerung beurteilt, weshalb kein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt 1/10 BVD 110/2021/115