2. Einen weiteren Antennenaustausch, namentlich die Umrüstung der bestehenden Anlage auf den neuen Mobilfunkdienst 5G (New Radio) ohne Veränderung der Sendeleistung, beurteilte das beco Berner Wirtschaft, seit 1. Januar 2020 Amt für Umwelt und Energie (AUE), mit E-Mail vom 22. Februar 2019 als baubewilligungsfreie Bagatelländerung. Mit Schreiben vom 30. April 2020 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, sie habe festgestellt, dass für die neuen Sendeantennen keine rechtsgültige Bau- und Betriebsbewilligung vorliege.