betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Jaberg vom 14. Juni 2021 (Baugesuch Nr. 868.20.327; Antennenaustausch an bestehender Mobilfunkanlage (Ausbau auf 5G)) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtentscheid vom 15. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Jaberg Grundbuchblatt Nr. S.________ an der T.________strasse Nr. 4 in Jaberg. Der Anlagestandort befindet sich in der Landwirtschaftszone.